Juristische und inhaltliche FallstrickeWas ist zu tun, wenn ein Konzessionsvertrag ausläuft
Eine ultrakurze Zusammenfassung eines Seminars über Konzessionsverträge und Netzübernahme (veranstaltet vom Bayer. Gemeindetag, Bayer, Städtetag, Verband kommunaler Unternehmen und der Kanzlei Becker Büttner Held)
HIER der Download/pdf Konzessionspartner gewechseltWeg von e.on
Das Stromnetz der Gemeinde Elchingen im Lkr. Neu-Ulm (9.000 Einwohner) in der Nachbarschaft zu Ulm gelegen, wird in Zukunft von den Stadtwerken Ulm übernommen. Die Stadtwerke kaufen der EnBW das Netz ab und können so ihr Gebiet erweitern.
Somit bleibt nicht nur die Wertschöpfung aus dem Netz in der Region und damit bei der öffentlichen Hand, sondern die Stadtwerke Ulm haben auch mittlerweile einen Ökostromanteil an ihrem verkauften Strom in Höhe von 80%. Vor 7 Jahre wurde der Anteil am AKW Obrigheim verkauft und seither der Atomstromanteil ständig zurückgefahren. In Baden-Württemberg steigt der Anteil der Kommunen, die ihr Netz zurückkaufen, oder die es in die Hände benachbarter Stadtwerke geben, ständig. Die in Friedrichshafen ansässige KommunalPartner Beteiligungsgesellschaft hilft auch kleineren Kommunen in Kooperation oder in Eigenregie das Netz zu übernehmen. So z.B. die 1.400 Einwohner große Gemeinde Hagenau, oder die Gründung eines Regionalwerkes auf dem Gebiet von sieben beteiligten Gemeinden, sowie das Gemeinschafts-Stadtwerk in Laufen und Mühlheim. Das tut den Atomikern der EnBW verdammt weh! Näheres bei Manfred Bittner, hier Alternative Musterkonzessionsvertrag der GrünenBündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg hat im Mai 2009 den "Alternativen Musterkonzessionsvertrags der Grünen" in die politische Diskussion eingebracht. Er wurde zusammen mit Rechtsanwaltskanzleien mit dem Fachgebiet Energierecht erarbeitet. Dieser Konzessionsvertrag ist besonders kommunalfreundlich und enthält -- im Rahmen des rechtlich Möglichen -- energiepolitisch "grüne" Ansätze. In den vergangenen Monaten wurde nun eine zweite Fassung des "Alternativen Musterkonzessionsvertrags der Grünen" erarbeitet. Mitglied werden bei dieser Gruppe kann man über diesen LINK.
Der "Alternative Musterkonzessionsvertrag der Grünen" steht unter www.gruene-bw.de/partei/projektgruppen/fachgruppe-konzessionsvertraege.html zur Verfügung.
Zur Finanzierung des "Alternativen Musterkonzessionsvertrags der Grünen" haben Kreisverbände, Landesverbände und Bundesverband von Bündnis 90/Die Grünen zusammen mit Bürger-Begehren-Klimaschutz e.V. (Berlin) gemeinschaftlich erhebliche Mittel aufgebracht. Ihr solltet mit einer freiwilligen Spende (an Grüne Esslingen, Konto Nr.: 580719, BLZ 611 500 20 bei der KSK Esslingen, Stichwort "Spende Konzessionsvertrag") zur Finanzierung des "Alternativen Musterkonzessionsvertrags der Grünen" beitragen.
Weitere Arbeitsunterlagen gibt es im grünen "Wurzelwerk" unter https://wurzelwerk.gruene.de/group/bundesverband/argumente
Im Wurzelwerk beginnt in der Gruppe "Rekommunalisierung und grüner Konzessionsvertrag" ein bundesweiter Dialog unter grünen Mitgliedern zu den Themen Rekommunalisierung und Neuvergabe des Konzessionsvertrags. Dort sollen Fragen zum Thema miteinander diskutiert, aber auch Erfolge als Best-Practice-Beispiele vor Ort vorgestellt werden. Für alle, die mit dem "Alternativen Musterkonzessionsvertrag der Grünen" arbeiten wird es wichtig sein, an den Erfahrungen anderer bei der Einbringung des Papiers in die Gremien oder der Gründung neuer Stadtwerke teilhaben zu können. Die Rückmeldung von erfolgreichen Abschlüssen des "Alternativen Musterkonzessionsvertrags der Grünen" sollte selbstverständlich sein.
Die Genehmigung von abgeschlossenen Konzessionsverträgen zwischen Kommunen und Netzbetreibern erfolgt durch die Landesbehörden. Die grünen Landtagsfraktionen in den Landtagen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben deshalb das Thema aufgegriffen und ein Gutachten zur rechtlichen Beurteilung dieses Musterkonzessionsvertrags in Auftrag gegeben. Das Rechtsgutachten liegt inzwischen vor und belegt die Einhaltung von Recht und Gesetz und die Genehmigungsfähigkeit des "Alternativen Musterkonzessionsvertrag der Grünen" durch die entsprechenden Landesbehörden. Das Rechtsgutachten findet sich unter dem gleichen Download wie der Vertrag selbst.
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Auch die Kollegen von der SPD befassen sich mit dem Thema Rekommunalisierung. Im März 2010 hat die Bundes-SGK in einem Argumentationspapier dargelegt, welche Aspekte bei einer Kommunalisierung der Strom- und Gasnetze beachtet und geprüft werden sollten. Grundsätzlich listet die SGK die Vorteile auf und spricht sich für eine sorgfältige Überprüfung eines Rückkaufs der Netze aus. Für alle die GRÜNEN KollegInnen, die auch noch ihre SPD-KollegInnen überzeugen müssen: http://www.bundes-sgk.de/sgk/Themen/Kommunalisierung/100311_Argumente.html
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