Oktober 2017
News
Betonflut eindämmen: Damit Bayern Heimat bleibt!
Bayern verliert sein Gesicht: Jeden Tag verschwinden 13 Hektar Bayern unter Asphalt und Beton. Das entspricht 18 Fußballfeldern. Jedes Jahr wird eine Fläche so groß wie der Ammersee zugebaut. Wir finden: Es reicht! Wir wollen eine gesetzliche Grenze für den Flächenverbrauch und so die Betonflut eindämmen. DAFÜR HABEN WIR DIESES VOLKSBEGEHREN GESTARTET! Über Jahrhunderte gewachsene Städte und Dörfer und die schöne Landschaft prägen den Charakter Bayerns. Doch Bayern droht sein Gesicht zu verlieren. Immer mehr Gewerbegebiete, Discountmärke und Logistikzentren entstehen auf der grünen Wiese. Unsere Orte verlieren an Lebensqualität, Natur- und Ackerflächen verschwinden. Es ist Zeit zu handeln. Mach mit!
________________________________________________________________________
Förderunggelder für Ladesäulen bis 22 kW für Kommunen und Privat
Förderung des Freistaats:
Ab dem 01.09.2017 können natürliche und juristische Personen einschließlich Kommunen Fördergelder für Normalladepunkte bis 22 kW (mit einem Anteil von 40 Prozent – maximal 3.000 Euro pro Ladepunkt) und für Netzanschlüsse (pro Standort mit einem Anteil von 40 Prozent – bis höchstens 5.000 Euro für dem Anschluss an das Stromnetz) beantragen. Voraussetzungen für eine Förderung sind die öffentliche Zugänglichkeit, die Erfüllung der Vorgaben der Ladesäulenverordnung des Bundes sowie eine Betriebsdauer von mindestens sechs Jahren. Zudem muss der Betrieb der Ladesäulen mit Strom aus erneuerbaren Energien erfolgen. Weitere Informationen zu diesem Programm können dem Link entnommen werden. Für Nachfragen eignet sich auch die Hotline des Projektträgers: 0800/0268-724 oder die Mail-Adresse kontakt@projektträger-bayern.de
Für alle Fragen der Elektromobilität steht zudem die Kompetenzstelle eMobilität Bayern, Herr Dr. Guido Weißmann, bei der Bayern Innovativ GmbH zur Verfügung
Tel.: 0911/20671-251, Mail: weissmann(at)bayern-innovativ.de, Website: http://www.bayern-innovativ.de
Förderprogramm des Bundes:
Zweiter Aufruf zur Antragseinreichung vom 14.09.2017 gemäß der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland:
Zur weiteren Unterstützung des flächendeckenden und bedarfsorientierten Ausbaus der Ladeinfrastruktur hat das BMVI jetzt den zweiten Aufruf zur Antragseinreichung veröffentlicht, mit dem die Errichtung von bis zu 12.000 Normal- und 1.000 Schnellladepunkten gefördert wird. Dafür stehen rund 100 Millionen Euro bereit. Förderrichtlinie und den zweiten Förderaufruf findet Ihr HIER
________________________________________________________________________
Gewinnung neuer Feuerwehrmitglieder
Der Landesfeuerwehrverband Bayern bietet dazu Flyer zum Auslegen an, die alle ansprechen.
Die Infoheftchen können z.B. ausgelegt werden, die von Flüchtlingen stärker frequentiert sind, natürlich auch da, wo sich junge Menschen aufhalten um Nachwuchs zu fördern. Die Heftchen sind kostenlos, die Versandkosten stehen an.
Bestelladresse: rauch(at)lfv-bayern.de
________________________________________________________________________
4. Sonderinvestitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020"
Die Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2020 wurde im August bekannt gemacht
Darin enthalten sind wichtige Informationen zu den wesentlichen Fördervoraussetzungen, zur Förderhöhe und zum zeitlichen Rahmen. Hier
________________________________________________________________________
Integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat über die Einführung des Sonderförderprogramms „Integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement unterrichtet. Das dazugehörige Infoblatt beschreibt die Inhalte des Sonderprogramms.
________________________________________________________________
Zusammenfassung der Jahrestagung des Bayer. Städtetags zum Thema »Mobilität und Stadtentwicklung«
Städtetagsvorsitzender und Nürnberger OB, Ulrich Maly stellte klar, dass der wertvolle urbane Raum von E-Autos genauso in Anspruch genommen wird, wie von Autos mit Verbrennungsmotor. Maly hierzu wörtlich: »Insofern ist das Ersetzen des Verbrennungsmotors durch den E-Motor Null Fortschritt, da es für die Stadtentwicklung nicht die Räume zurückgibt und gewinnt, die eigentlich nötig wären, um die Lebensqualität zu erhöhen. Notwendig ist vielmehr eine Verhaltensveränderung: Wir pflegen ein Verhältnis zum Auto, das durchaus Elemente der Irrationalität enthält.« Maly sprach auch deutliche Worte zur finanziellen Ausstattung und Vernetzung des öffentlichen Nahverkehrs: »Der öffentliche Nahverkehr muss besser ausgestattet und vernetzt werden. Unsere ÖPNV-Systeme sind am Scheideweg, insbesondere, was deren Finanzierung angeht. Wir sind an vielen Stellen an den Grenzen der Nutzerfinanzierung angekommen. Wenn der Einzelfahrschein 3 Euro, 3,50 Euro oder 4 Euro kostet, dann ist der Anbieter für Massenmobilität nicht mehr glaubwürdig.« Der öffentliche Nahverkehr erscheint subjektiv im Vergleich zu Individualverkehr zu teuer, wenn Autofahrer meist nicht alle Kosten ihres Autos mit Anschaffung, Unterhalt und Versicherungen einkalkulieren, sondern nur den Spritpreis ansetzen.
Mehr dazu HIER
________________________________________________________________________
Förderung von Modellvorhaben zu Wärmenetzen
Mit der Förderung von "Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0" wurde ab Juli 2017 eine systemische Förderung im Bereich der Wärmeinfrastruktur eingeführt, mit der nicht nur Einzeltechnologien und -komponenten, sondern Gesamtsysteme gefördert werden. Die zu fördernden Wärmenetze sollen sich durch hohe Anteile an erneuerbaren Energien, die effiziente Nutzung von Abwärme und ein deutlich niedrigeres Temperaturniveau im Vergleich zu klassischen Wärmenetzen auszeichnen. Gefördert werden u.a. kommunale Betriebe, kommunale Zweckverbände, Vereine und Genossenschaften im ersten Schritt mit bis zu 60 Prozent für Machbarkeitsstudien, und in einem zweiten Schritt mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Vorhabenkosten die Realisierung eines Wärmenetzsystems. MEHR
________________________________________________________________________
Förderprogramm für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit fördert im Rahmen dieses Programms Projekte, die die Fähigkeit regionaler oder lokaler Akteure (wie zum Beispiel Kommunen, Unternehmen) zur Anpassung an Folgen des Klimawandels durch Initiativen zur Bewusstseinsbildung, zu Dialog und Beteiligung sowie zur Vernetzung und Kooperation stärken. Förderfähig im Rahmen der Förderbekanntmachung vom 1. August 2017 sind Vorhaben in den Bereichen:
- Entwicklung von Bildungsmodulen zu Klimawandel und Klimaanpassung,
- Kommunale Leuchtturmvorhaben sowie Aufbau von lokalen und regionalen Kooperationen,
- Anpassungskonzepte für Unternehmen.
Zum Förderprogramm geht es hier: http://gruenlink.de/1dlp