Vor sieben Jahren stand das sogenannte Einheimischenmodell beim EuGH auf dem Prüfstand. Aus den Verboten und Möglichkeiten wurde inzwischen eine Vielzahl kommunaler Einheimischenmodelle entwickelt, die den Erwerb angemessenen Wohnraums durch einkommensschwächere und weniger begüterte Personen der örtlichen Bevölkerung ermöglichen und diesen Personen eine Perspektive geben sollen, am Heimatort auch in Hochpreislagen sesshaft zu bleiben.
Aus der großen Beratungserfahrung des Bayerischen Städtetages wurde nun aus den gewonnenen Erkenntnisse eine Handreichung zusammengestellt.
Die Handreichung ist keine abschließende Kommentierung der gesetzlichen und unter gesetzlichen Regeln über ein Einheimischenmodell. Auch werden wichtige Vorüberlegungen (Erlangung von Grundstücken, Einbeziehung von Bauträgern etc.) nicht weiter thematisiert.
Die Handreichung "Ein Blick in die Praxis kommunaler Einheimischenmodelle"