Dezember 2019
Kommunaler Finanzausgleich 2020 - Bayerischer Städtetag und Bayerischer Gemeindetag hatten sich mehr erwartet!
Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl ist mit dem Ergebnis der heutigen Verhandlungen über den kommunalen Finanzausgleich, die bei Bayerns Finanzminister Albert Füracker stattfanden, bedingt zufrieden: "10,28 Milliarden Euro für die Kommunen in Bayern ist ein stolzer Betrag. Mit dem Plus von 312 Millionen Euro gegenüber 2019 (plus 3,1 Prozent) können die Städte und Gemeinden, Landkreise und Bezirke ihre vielfältigen Herausforderungen besser bewältigen. Dass die Schlüsselzuweisungen um 150 Millionen auf 4,17 Milliarden Euro gestiegen sind, ist sehr erfreulich. Das kommt vor allem den finanzschwachen Gemeinden in Bayern zugute." Nicht ganz zufrieden ist Brandl mit den gestiegenen Investitionsfördermitteln für den Bau von Schulen und Kindertageseinrichtungen. Die Mittel stiegen um 50 Millionen Euro auf nunmehr 600 Millionen Euro. "Nach wie vor wird mit Hochdruck an neuen Schulen gebaut und müssen zusätzliche Kindertageseinrichtungen geschaffen werden. Es wäre dringend mehr Geld nötig gewesen. Wir haben unseren Beitrag geleistet; leider konnte der Freistaat nicht dazu bewegt werden, eigene Haushaltsmittel einzusetzen.“"
Der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Augsburgs Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl: "Der kommunale Finanzausgleich 2020 bleibt hinter Erwartungen zurück" Gribl weiter: "Die Verhandlungen über den kommunalen Finanzausgleich 2020 erzielten unter Berücksichtigung der Erwartungen von zusätzlichen Leistungen außerhalb des Finanzausgleichs ein akzeptables Ergebnis. Der Freistaat wird beim vierten Investitionsprogramm zur Finanzierung der Kinderbetreuung noch erhebliches finanzielles Engagement zeigen. Dem Bayerischen Städtetag war es wichtig, mit Blick auf die rückläufigen Steuereinnahmen die Schlüsselzuweisungen zu stärken. Die Schüsselzuweisungen für 2020 steigen um 150,3 Millionen Euro auf 4,05 Milliarden Euro. Darüber hinaus wurde mit einer Anhebung um 50 Millionen Euro ein wichtiger Schritt bei der Investitionsförderung für Schulen und Kindertageseinrichtungen getan. Der Aufwuchs ergibt sich vor allem dank der - bislang noch - positiven konjunkturellen Entwicklung aus dem wachsenden Steueraufkommen im allgemeinen Steuerverbund."
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Ab sofort können Kommunen Anträge auf Förderung von Pflegestützpunkten stellen
Durch Pflegestützpunkte sollen Menschen zu allen Fragen im Vor- und Umfeld der Pflege beraten und die für sie in Betracht kommenden Hilfs- und Unterstützungsangebote koordiniert werden, um eine wohnortnahe und möglichst abgestimmte Versorgung und Betreuung zu erhalten. Zweck der Förderung ist es vor allem, den Aufbau von neuen Pflegestützpunkten zu unterstützen sowie die Vernetzung und den Wissenstransfer aller Pflegestützpunkte zu stärken. Neue Pflegestützpunkte können für den Aufbau eine einmalige Anschubfinanzierung erhalten. Gefördert werden einmalig die Ausgaben für Sachmittel für Pflegestützpunkte, die ab dem Jahr 2019 initiiert werden. Förderfähig sind die Sachausgaben, die nicht durch die anderen Kostenträger gedeckt sind. Die Sachausgaben dürfen insgesamt 75 Prozent der Gesamtkosten im Förderzeitraum nicht überschreiten. Die Förderpauschale beträgt einmalig bis zu 20.000 Euro. Bei räumlicher Anbindung an eine Fachstelle für pflegende Angehörige ist eine zusätzliche Förderung von einmalig 3.000 Euro möglich. Bestehende und neue Pflegestützpunkte können eine Förderung für Maßnahmen der Vernetzungsarbeit und des Wissenstransfers erhalten. Die Förderpauschale beträgt je Maßnahme einmalig bis zu 15.000 Euro. MEHR _______________________________________________________________________
Artenvielfaltgesetz Bayern - Folgen für Kommunen
Das Gesetz des Volksbegehrens '"Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen!" sowie das Begleitgesetz "Gesamtgesellschaftliches Artenschutzgesetz - Versöhnungsgesetz" trat am 1. 8.2019 in Kraft. Die aktuellen Gesetzestexte sind im Internet HIER unter ein weiteres HIER veröffentlicht. Die den Immissionsschutz betreffenden neuen Vorschriften der Art. 11a Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) sowie Art. 15 Bayerisches Immissionsschutzgesetz (BayImSchG) werden von den Immissionsschutzbehörden vollzogen, wobei im Einzelfall die Beteiligung der unteren Naturschutzbehörde unabdingbar sein wird. Auch wenn beide Gesetze nur wenig speziell für Kommunen Verbindliches enthalten und zahlreiche Vorschläge des BN hierzu am Runden Tisch nicht aufgenommen worden sind, so sind dennoch etliche der o.g. Regelungen für Kommunen relevant. Mehr dazu auf der GRIBS-Homepage im Mitgliederbereich _______________________________________________________________________
Grundsteuer – Fakten und Grundlagen - Häufig gestellte Fragen zur Grundsteuer
Der Bundestag hat im Oktober 2019 ein neues Grundsteuergesetz beschlossen, welches die Berechnung der Grundsteuer A und B reformiert hat und eine neue Grundsteuer C einführt. Stefan Schmidt, MdB, erläutert die wichtigsten Fragen zur Grundsteuerthematik auf seiner Homepage.
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Landkreis fördert Nutzung von Stoffwindeln
Restmüllsäcke wurden bisher bezuschusst. Warum nicht sinnvollere Stoffwindeln? Das hatte sich die grüne Kreisrätin Nina gedacht und einen Antrag gestellt. Antrag und Konzept finden sich in der GRIBS-Anträgsbörse.
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Damit Ihr unseren GRIBS-Service rundum genießen könnt, benötigen wir Euch als GRIBS-Mitglied. GRIBS ist eine Solidargemeinschaft. Das heißt, dass es unseren Service nur gibt, wenn möglichst viele (am besten alle) Mandatsträger*innen und viele "Förder*innen" Mitglied bei uns sind. Und die Anforderungen steigen.
Damit Euch der GRIBS-Service langfristig erhalten bleibt, sind wir auf Eure Mitgliedschaft angewiesen. Bitte werbt für uns fleißig Mitglieder und werdet - soweit Ihr es selbst noch nicht seid - GRIBS-Mitglied. Das geht ganz einfach HIER! Eine solidarische Vernetzung braucht breite solidarische Unterstützung! Wir freuen uns auf Euch!
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Kosteneffiziente Maßnahmen zur Förderung des Fußverkehrs in Gemeinden
Unsere Nachbarn in Österreich befassen sich im dortigen Verekehrsministerium u.a. eben auch mit dem zu Fuß gehen, was ja auch zum Verkehr dazu gehört (die Deutschen Verkehrsminister haben ja immer nur den Windschutzscheibenblick). Das österreichische Verkehrsministerium hat demzufolge auch eine interessante Broschüre zur Förderung des Fußverkehrs herausgegeben. . Die Publikation soll das Zusammenspiel von Umsetzung, Aufwand und Nutzen von Maßnahmen für den Fußverkehr veranschaulichen und den Gemeinden und Regionen als praktischer Leitfaden für alle Belange des Fußverkehrs dienen. MEHR
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Expertenanhörung zur Bedrohungslage von Kommunalpolitiker*innen in Bayern
Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker aber auch Beschäftigte der kommunalen Verwaltungen werden in zunehmendem Maße belästigt, beleidigt, bedroht oder sogar körperlich angegriffen. Laut einer Umfrage des Magazins KOMMUNAL haben 40 Prozent aller Rathäuser bundesweit mit Stalking, Beschimpfungen und Drohungen zu kämpfen. Auf Antrag der GRÜNEN Fraktion fand deshalb am 13.11.2019 eine Expertenanhörung im Innenausschuss des Bayerischen Landtages statt, um die Bedrohungslage in Bayern zu beleuchten. MEHR
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AKP Heft 6/2019: Energie- und Wärmewende Windräder, Photovoltaik- und Biogasanlagen:
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien stockt. Im AKP-Heft 6/2019 steht, was für die Energie- und Wärmewende nötig wäre – und was Kommunen tun können. Weitere Themen: Onlinezugangsgesetz – schöne neue Verwaltungswelt, Kreis Vorpommern-Greifswald: Weiterhin ohne Biotonne, Kommunale Mängelmelder und die Misere des Fußverkehrs, Stadtverwaltung Aarhus: Altersfreundlichkeit auf Dänisch, HOAI: Wie geht es nach dem Urteil weiter? Und viele mehr. Hier bestellen!
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Leitfaden "Bürgerbeteiligung im Städtebau"
Das Spektrum städtebaulicher Projekte ist sehr groß: Den Marktplatz neu gestalten, eine Brachfläche im Ort bebauen oder ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erstellen. Die Vorbereitungen, wie Sie Bürgerinnen und Bürger bei Ihrem Projekt einbeziehen können, lassen sich im Wesentlichen in 7 Schritten zusammenfassen. Erfolgreiche Bürgerbeteiligung hat immer die gleiche Basis: Ein maßgeschneidertes Konzept. Es berücksichtigt: die Besonderheiten Ihrer Gemeinde (Größe, Lage, Herausforderungen, Chancen, usw.) und die Ziele und Anforderungen, die mit Ihrer konkreten Planungsaufgabe verbunden sind. Für die Erarbeitung eines individuellen Beteiligungskonzepts gibt es nunmehr vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr den Leitfaden "Bürgerbeteiligung im Städtebau". kostenloser Download
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Hilfestellung für Kommunen bei der Klärschlammverwertung in Bayern
Die Klärschlammverwertung und -entsorgung ist auch in Bayern weiterhin ein Problem. Der Bayerische Gemeindetag und der Bayerische Städtetag setzen sich für eine stärkere Unterstützung von Seiten des Freistaates ein. Als erster Schritt wurde nun eine "Plattform zur Koordinierung der kommunalen Klärschlammverwertung in Bayern (PKB)" ins Leben gerufen. MEHR _______________________________________________________________________
Kommunale Verkehrswende
Interessante Daten und Fakten, best-practice-Beispiele und anschauliche Grafiken zur Kommunalen Verkehrswende auf der Internetseite der Heinrich-Böll-Stiftung
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VKU bezieht Position zur Kraft-Wärme-Kopplung und zum Ausbau erneuerbarer Energien
Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) hat Anfang November Vorschläge vorgelegt, wie die Umstellung von Kohle- auf Gas-KWK attraktiver gemacht werden kann. Darüber hinaus hat der VKU Positionspapiere zum Ausbau der Erneuerbaren Energien und zur Verbesserung der Mieterstromförderung beschlossen. MEHR _______________________________________________________________________
Öffnung von Fußgängerzonen für den Radverkehr
Ist ein Nebeneinander von Fuß- und Radverkehr tatsächlich ein Sicherheitsrisiko in Fußgängerzonen? Dieser Frage ging das NRVP-Forschungsvorhaben "Mit dem Rad zum Einkauf in die Innenstadt – Konflikte und Potenziale bei der Öffnung von Fußgängerzonen für den Radverkehr" nach – gefördert vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aus Mitteln zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplanes (NRVP 2020) sowie vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) und von der Stadt Offenbach. MEHR