Gegen das von der CSU hochgelobte bayerische Grundsteuermodell als reine Flächensteuer haben wir Grüne Fraktion Bayern erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken! Das ist das Ergebnis unseres Rechtsgutachtens. Der Grund ist, dass das in die Jahre gekommene Anwesen am Stadtrand genauso hoch besteuert werden soll, wie die teure Innenstadtvilla. Das ist ungerecht und verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz und der Bayerischen Verfassung. Deshalb kämpfen wir in den nächsten Wochen dafür, dass in Bayern einerseits eine verfassungsfeste aber auch eine sozial gerechte Grundsteuer kommt. Weil die Grundsteuer von allen Mieter*innen bzw. Eigentümer*innen berappelt werden muss, ist mir das ein großes Anliegen. Bayern hat als einziges Land den Weg einer reinen Flächensteuer gewählt. Dieser Irrweg muss möglichst schnell beendet werden. Baden-Württemberg hat es mit einem guten Bodenwertmodell vorgemacht.
Das Gutachten gibt es HIER