Grundsteuer – das wurde im Bundestag beschlossen
Der Bundestag hat im Oktober ein neues Grundsteuergesetz beschlossen, welches die Berechnung der Grundsteuer A und B reformiert hat und eine neue Grundsteuer C einführt.
Administrierbar: Um bei der Neubewertung des Grundvermögens weniger Aufwand zu haben, werden nur noch insgesamt acht Komponenten in die Berechnung einfließen. Durch die fortschreitende Digitalisierung ist die Bewertung der Grundstücke wesentlich einfacher und schneller umzusetzen. Die Grundsteuer ab dem 01.01.2025 erhoben. Bis dahin bleibt es bei der alten Regelung.
Aufkommensneutral: Durch die neue Grundsteuer sollen die Kommunen nicht mehr Grundsteuer einnehmen als bisher. Die kommunalen Spitzenverbände haben versichert, dass die Städte und Gemeinden ihre Hebesätze so anpassen werden, dass es zu keinen immensen Mehreinnahmen kommen wird. Letztlich entscheidet aber jede Kommune selbst durch das Hebesatzrecht.
Wann tritt die neue Grundsteuer in Kraft?
Ab dem 01.01.2025 wird dann die gesetzliche Neuregelung zur Anwendung kommen. Da es eine Länderöffnungsklausel gibt kann es zu abweichendem Länderrecht kommen. Dieses darf auch erst 2025 zur Anwendung kommen.
Was ist die Länderöffnungsklausel?
Die neue Grundsteuer wird grundsätzlich nach einem bundeseinheitlichen Modell berechnet.
Dieses Modell ist wertabhängig. Bayern hat sich für einen ungerechteren Weg stark gemacht. Die Staatsregierung hat die Länderöffnungsklausel ins Gesetz hinein verhandelt. Diese erlaubt den Bundesländern, abweichend vom wertabhängigen Bundesmodell, eigene Grundsteuergesetze zu beschließen. So hat die Staatsregierung Bayerns bereits angekündigt, dass das sehr ungerechte Flächenmodell einführen werden. Die Öffnungsklausel kann schlussendlich dazu führen, dass es ab 2025 bis zu 16 unterschiedliche Grundsteuern geben kann. Unternehmen und Privatbesitzer mit Grund und Gewerbe in verschiedenen Bundesländern müssen sich auf einen erheblichen Mehraufwand beim Berechnen der Grundsteuer einstellen.
Wie wird die neue Grundsteuer berechnet?
Die neue Grundsteuer wird wie bisher durch drei Faktoren errechnet. Durch die beiden Faktoren Grundvermögen und Steuermesszahl wird errechnet, wie hoch die Grundsteuerlast allgemein sein wird. Das Grundvermögen wird durch fünf einzelne Faktoren bestimmt und alle sieben Jahre aktualisiert.
Schlussendlich haben die Kommunen durch ihr Hebesatzrecht das Heft in der Hand, wie hoch die Grundsteuer für die Einwohner der Kommune wird. Durch die Anhebung und Senkung der Hebesätze wird die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer letztlich bestimmt.
Grundvermögen x Steuermesszahl x Hebesatz der Kommune = Grundsteuer
Was ist die neue Grundsteuer C?
Insbesondere in Ballungsgebieten besteht ein erheblicher Wohnungsmangel. Die damit verbundene Entwicklung der Werte der Grundstücke wird vermehrt dazu genutzt, baureife Grundstücke als Spekulationsobjekt zu halten, ohne sie zu bebauen. Künftig sollen Gemeinden für baureife, aber unbebaute Grundstücke einen höheren Hebesatz festlegen können. Die Grundsteuer C erschwert damit die Spekulation und schafft finanzielle Anreize, auf baureifen Grundstücken tatsächlich auch Wohnraum zu schaffen.
Bündnis90/Die Grünen haben in den Verhandlungen durchgesetzt, dass die Grundsteuer C nicht nur in Kommunen mit erhöhtem Wohnbedarf angewendet werden darf, sondern in allen Kommunen. Städtebauliche Maßnahmen sind in vielen Kommunen ebenso wichtig wie Wohnbedarf, daher sollen auch diese Städte und Gemeinden zum Zug kommen.
Kommunen mit erhöhtem Wohnbedarf und städtebaulichen Maßnahmen können auf unbebaute, baureife Grundstücke die neue Grundsteuer C erheben.
Welche Bedeutung hat das Thema für die Kommunalwahl?
Die Bayerische Staatsregierung wird wohl noch vor der Kommunalwahl einen Vorschlag für neue Grundsteuer vorlegen. Dieser wird sich am Flächenmodell orientieren. Darüber wird dann sicher eine Debatte zu führen sein, denn dieses Modell ist ungerecht und bedeutet für viele Menschen im ländlichen Raum eine höhere Steuer als durch das wertorientierte Bundesmodell. (Stefan Schmidt, MdB, gekürzt)
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